Vollmacht erteilen als EU-Bürger
Sie sind am Wahltag verhindert? Dann können Sie Ihre Stimmabgabe einem anderen Wähler anvertrauen. Wie die genauen Bedingungen lauten und wie Sie praktisch vorgehen, haben wir für Sie zusammengefasst.
Wenn Sie am Tag der Wahl verhindert sind, können Sie sich durch eine Vollmacht von einem anderen Wähler vertreten lassen.
Als Vollmachtgeber können Sie jeden anderen Wähler – ob Belgier oder nicht – als Bevollmächtigten bestimmen. Europäische oder nicht-europäische Wähler dürfen nicht die Vollmacht eines Belgiers empfangen, da sie nur für die Gemeinderatswahl – und nicht die Provinzialratswahl – wahlberechtigt sind.
Jeder Wähler darf höchstens über eine Vollmacht verfügen. Kandidaten, die sich selbst zur Wahl stellen, dürfen nur für ihre Ehepartner oder gesetzlich zusammenwohnenden Partner bzw. für Verwandte oder Verschwägerte bevollmächtigt werden.
Die Vollmacht können Sie bis zum Tag vor der Wahl erteilen.
In welchen Fällen dürfen Sie einem anderen Wähler Ihre Stimmabgabe anvertrauen?
Sie dürfen nur dann jemand anderes bevollmächtigen, wenn Sie:
- wegen Krankheit oder Behinderung nicht fähig sind, sich ins Wahllokal zu begeben
- aus beruflichen oder dienstlichen Gründen im Ausland sind oder unmöglich zum Wahllokal gehen können
- sich im Freiheitsentzug befinden
- sich aufgrund einer religiösen Überzeugung am Wahltag nicht im Wahlbüro einfinden können
- sich als Student aus Studiengründen nicht ins Wahlbüro begeben können
- sich im Urlaub im Ausland befinden
Der jeweilige Grund, der Sie davon abhält, sich ins Wahllokal zu begeben, muss zwingend durch ein entsprechendes Attest oder eine Bescheinigung belegt werden. Liegen diese Dokumente am Wahltag nicht vor, darf der Wahlvorstand die Vollmacht nicht berücksichtigen.
Die Wahl per Vollmacht ist nur dann möglich, wenn das Formular A1 ordnungsgemäß ausgefüllt wurde und am Wahltag gemeinsam mit folgenden Dokumenten vorgezeigt wird:
- Personalausweis des Bevollmächtigten
- Wahlaufforderung des Bevollmächtigten (erhält den Stempel "Hat mittels Vollmacht gewählt")
- Attest oder Bescheinigung (eventuell Formular A2 nötig)
Das Vollmachtsformular und das Attest bzw. die Bescheinigung behält der Wahlvorstand, der Ihnen daraufhin 2 Chipkarten für die Wahlkabine überreicht.
Sie können die Formulare A1 und A2 im Download-Bereich herunterladen oder bei Ihrer Gemeindeverwaltung anfragen.