Die Gemeinden

Was genau machen sie? Wo liegt der Unterschied zwischen Gemeinderat und Gemeindekollegium? Wie bilden sich diese Gremien überhaupt? Auf diese Fragen erhalten Sie hier Antwort.

Nah am Bürger

Die Gemeinden sind die kleinste Unterteilung des Landes. Traditionell verfügen sie über eine große Autonomie.

Die Gemeinden sind u. a. zuständig für

  • die Wahrung der öffentlichen Ordnung
  • die lokale Polizei
  • die Standes- und Bevölkerungsregister
  • die Ausstellung von Städtebaugenehmigungen
  • den Unterhalt des kommunalen Wegenetzes
  • die Aufsicht über die öffentlichen Sozialhilfezentren (ÖSHZ)
  • Initiativen in den Bereichen Unterricht, Kultur, Sport usw.

In jeder Gemeinde gibt es einen Gemeinderat und ein Gemeindekollegium, die ihre Entscheidungen demokratisch treffen:

  • Der Gemeinderat ist die Versammlung der gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde. Er regelt grundsätzlich alle Angelegenheiten, die die Gemeinde betreffen (Haushalt, Gemeindesteuern, Gemeinde- und Polizeiverordnungen usw.). Er berät ebenfalls über jede andere Angelegenheit, die die übergeordneten Behörden ihm vorlegen.
  • Das Gemeindekollegium – das sich aus der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und mehreren Schöffinnen und Schöffen zusammensetzt – ist das Exekutivorgan der Gemeinde. Es ist für die tägliche Verwaltung der Gemeinde zuständig und führt die Gemeinderatsbeschlüsse aus.

Die Gemeinden unterliegen der Aufsicht der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Die Erneuerung der Gemeinderäte

Die Gemeinderäte werden alle sechs Jahre am zweiten Sonntag im Oktober vollständig neu besetzt. Die wahlberichtigten Personen in der Gemeinde wählen die Mitglieder des Gemeinderats direkt.

Zur Wahl stehen alle Personen, die die Bedingungen zur Wählbarkeit erfüllen und ordnungsgemäß als Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt wurden.

Die Anzahl Ratsmitglieder steht im Verhältnis zur Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde (Stand 1. Januar 2024).

Gemeinde Anzahl Ratsmitglieder
Amel 17
Büllingen 17
Burg-Reuland 13
Bütgenbach 17
Eupen 27
Kelmis 21
Lontzen 17
Raeren 21
St. Vith 21

Die Wahl des Gemeindekollegiums

Innerhalb von drei Monaten - ab dem Datum, an dem die Wahlen für gültig erklärt werden - verabschiedet der Rat ein Mehrheitsabkommen. Dieses Abkommen schlägt vor, wer das Gemeindekollegium bildet.

Auch die Anzahl Schöffinnen und Schöffen steht im Verhältnis zur Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde (Stand 1. Januar 2024).

Gemeinde Anzahl Schöffen
Amel 4
Büllingen 4
Burg-Reuland 3
Bütgenbach 4
Eupen 6
Kelmis 5
Lontzen 4
Raeren 5
St. Vith 5