Der Provinzgouverneur ist für die Zuweisung der Lokale für die Stimmabgabe zu den Wahlsektionen zuständig. Die Zustimmung des betreffenden Gemeindekollegiums ist jedoch erforderlich. Daher obliegt es dem Kollegium, dem Provinzgouverneur oder dem von diesem bezeichneten Beamten die erforderlichen Vorschläge rechtzeitig mitzuteilen.
Wenn sich das Kollegium und der Provinzgouverneur bzw. der von diesem bestimmte Beamte über die Auswahl der Wahllokale nicht einig werden, entscheiden die Regierungen der Wallonischen Region und der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Es wird dem Gouverneur empfohlen, Wahlzentren und -lokale auszuwählen, die festgelegten Mindeststandards für die Zugänglichkeit erfüllen.