So wird gewählt

Der Wahlvorgang beginnt mit Ihrem Eintreffen in dem Wahllokal, das auf Ihrer Wahlaufforderung angegeben ist. Achten Sie hierbei auf die Öffnungszeiten: 8.00 bis 15.00 Uhr.

Begeben Sie sich zu dem Stand, an dem der Vorstand Ihres Wahlbüros Sie in Empfang nehmen wird.

1. Prüfung im Abstimmungsregister

Überreichen Sie dem Vorstandsmitglied Ihre Wahlaufforderung mit Ihrem Personalausweis.

Der Sekretär kreuzt Ihren Namen auf einer Abschrift des Abstimmungsregisters an. Der Vorsitzende oder ein Beisitzer prüft daraufhin die Übereinstimmung der Angaben des Abstimmungsregisters mit den Angaben auf der Wahlaufforderung und dem Personalausweis.

Falls Sie für den Wahltag die Vollmacht eines anderen Wählers erhalten haben, müssen Sie ebenfalls die Wahlaufforderung des Vollmachtgebers mitbringen.

2. Überreichen der Chipkarte

Nachdem der Vorsitzende Ihren Personalausweis und Ihre Wahlaufforderung überprüft hat, überreicht er Ihnen eine Chipkarte für die Stimmabgabe.

3. Eintritt in die Wahlkabine

Begeben Sie sich mit der Chipkarte in eine der freien Wahlkabinen.

Unter Einhaltung gewisser Regeln dürfen Sie sich von einem selbstbestimmten Begleiter in die Wahlkabine begleiten lassen. Bei Schwierigkeiten der Bestimmung eines Begleiters können Sie sich auch vom Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied helfen lassen.

4. Stimmabgabe

A. Einführen der Chipkarte

Um Ihre Stimmabgabe vorzunehmen, führen Sie zunächst die Chipkarte in den dafür vorgesehenen Schlitz des Kartenlesers des Wahlcomputers ein. Achten Sie dabei darauf, die Chipkarte ganz bis zur Markierung (Strich in der Mitte der Karte) einzuführen.

B. Bestimmung der Sprache

Zunächst bestimmen Sie, indem Sie auf den Berührungsbildschirm (touch-screen) drücken, die Sprache, in der Sie die Stimmabgabe vornehmen möchten. Deutsch oder Französisch stehen zur Auswahl.

C. Wahl des Provinzialrates

Wenn Sie belgischer Wähler sind, geben Sie zunächst Ihre Stimme für die Wahl des Provinzialrates ab und bestätigen diese.

D. Wahl des Gemeinderates

Nachdem Sie als belgischer Wähler Ihre Stimme für den Provinzialrat bestätigt haben, geben Sie Ihre Stimme für die Wahl des Gemeinderates ab und bestätigen diese ebenfalls.
Wenn Ihre Stimmabgabe auf die Gemeinderatswahlen beschränkt ist (als EU-Bürger oder Nicht-EU-Bürger), geben Sie nur Ihre Stimme für die Wahl des Gemeinderates ab und bestätigen diese.

Für jede Wahl gilt:

  • Sie entscheiden sich für eine Liste, indem Sie das Feld der gewählten Liste auf dem Berührungsbildschirm drücken, und diese Entscheidung bestätigen. Der Berührungsbildschirm zeigt nun für diese Liste die Namen und Vornamen der Kandidaten an.
  • Sind Sie mit der Vorschlagsreihenfolge für die Kandidaten auf der gewählten Liste einverstanden, so drücken Sie auf den hellen Mittelpunkt im Kopffeld über dieser Liste und bestätigen diese Entscheidung.
  • Wenn nicht, geben Sie eine Vorzugsstimme für einen oder mehrere Kandidaten dieser Liste ab, indem Sie nacheinander auf das Feld neben dem Namen dieser Kandidaten drücken. Hierfür drücken Sie gleich wo auf das Wahlfeld dieser Kandidaten. Das Feld jedes gewählten Kandidaten wird grau unterlegt. Sie bestätigen schließlich diese Entscheidung.
  • Wenn Sie keine Liste oder Kandidaten wählen wollen, drücken Sie auf das Feld "Stimmenthaltung".

5. Ausdruck des Stimmzettels und Einwurf in die Urne

Nachdem Sie Ihre Stimmabgabe bestätigt haben, druckt der Wahlcomputer einen Stimmzettel aus. Nehmen Sie den ausgedruckten Stimmzettel entgegen und falten Sie ihn in der Mitte mit der bedruckten Seite nach innen. Nehmen Sie daraufhin auch Ihre Chipkarte zurück.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Stimmabgaben zu visualisieren. Zu diesem Zweck können Sie den Barcode Ihres Stimmzettels anhand des in einer der Wahlkabinen vorgesehenen Lesegeräts lesen. Sie können jedoch Ihre Stimmabgabe nicht mehr ändern.

Begeben Sie sich mit Ihrem Stimmzettel und Ihrer Chipkarte zur Urne. Händigen Sie zuerst dem Vorstandsmitglied die Chipkarte aus. Danach scannen Sie den Barcode Ihres Stimmzettels. Wurde der Barcode erfolgreich gelesen, öffnet sich automatisch die elektronische Klappe der Urne. Stecken Sie den Stimmzettel dann in die Urne.

Falls sich ein anderer Wähler noch vor der Urne befindet, warten Sie bitte in dem hierfür vorgesehenen Bereich, bis Sie an der Reihe sind.

Im Anschluss erhalten Sie Ihren Personalausweis und die abgestempelte Wahlaufforderung zurück. Der Wahlvorgang ist somit abgeschlossen und Sie können das Wahllokal verlassen.

6. Eventuelle Ungültigkeit des Stimmzettels

Ihr Stimmzettel wird für ungültig erklärt:

  • wenn Sie Ihren Stimmzettel beim Verlassen der Wahlkabine so auffalten, dass zu erkennen ist, wie Sie gewählt haben.
  • wenn Sie den Ihnen ausgehändigten Stimmzettel gewollt oder ungewollt beschädigt haben.
  • wenn sich das Ausdrucken des Stimmzettels ganz oder teilweise als unmöglich erweist.
  • wenn Sie feststellen, dass es einen Unterschied zwischen der Visualisierung auf dem Bildschirm und dem Vermerk der Stimmabgabe auf dem Stimmzettel gibt.
  • wenn der Barcode nicht durch die elektronische Urne gelesen werden kann.

In den erwähnten Fällen wird der Vorstand Sie auffordern, Ihre Stimmabgabe zu wiederholen.