Protokolle
Der Kantonsvorstand muss am Wahltag selbst ein Protokoll über die Totalisierung der Zwischenergebnisse der Provinzialratswahlen verfassen.
Die Ausführungsbestimmungen, die den Protokollen als Rechtsgrundlage dienen, werden voraussichtlich im April 2018 verabschiedet. Erst dann können die Protokolle an dieser Stelle veröffentlicht werden.
Da das Protokoll für die Kantonsvorstände die Provinzialratswahlen betrifft, fällt seine Ausarbeitung in den Zuständigkeitsbereich der Wallonischen Region. Der Vollständigkeit halber ist es aber – zunächst nur in französischer Sprache – ebenfalls hier verfügbar.