Protokolle
Der Distriktvorstand muss im Vorfeld der Wahlen ein Protokoll über die Anmeldung von Listen und Kandidaten verfassen. Am Wahltag selbst muss er ein Protokoll über die Stimmenauszählung der Provinzialratswahlen erstellen.
Die Ausführungsbestimmungen, die den Protokollen als Rechtsgrundlage dienen, werden voraussichtlich im April 2018 verabschiedet. Erst dann können die Protokolle an dieser Stelle veröffentlicht werden.
Da die Protokolle für den Distriktvorstand die Provinzialratswahlen betreffen, fällt ihre Ausarbeitung in den Zuständigkeitsbereich der Wallonischen Region. Der Vollständigkeit halber sind sie aber – zunächst nur in französischer Sprache – ebenfalls hier verfügbar.