Distriktvorstand
Der Wahldistrikt EUPEN umfasst die neun Gemeinden des deutschen Sprachgebiets. Ein Distriktvorstand leitet den Wahldistrikt.
Wer gehört dem Distriktvorstand an und was macht dieser?
Er besteht aus:
- dem Präsidenten des Gerichts erster Instanz (Vorsitzender)
- vier Beisitzern
- vier Ersatzbeisitzern
- einem Sekretär
Der Vorsitzende des Distriktvorstands bestellt die Mitglieder seines Vorstands unter den Wählern des Distrikts.
Der Distriktvorstand EUPEN tagt im Justizpalast in Eupen.
Die Aufgaben des Distriktvorstands sind:
- sämtliche Verrichtungen im Wahldistrikt überwachen und Dringlichkeitsmaßnahmen vorgeben, die ggf. aufgrund der Umstände erforderlich sein könnten
- die Vorsitzenden der Gemeindevorstände bestimmen
- die provinzialen Kandidatenlisten festlegen und eventuelle Streitigkeiten in diesem Zusammenhang beilegen
- die endgültigen Bildschirme mit den provinzialen Kandidatenlisten billigen
- nach Erhalt der provinzialen Zwischenergebnisse aus den Kantonsvorständen: die abschließende Totalisierung der Stimmen und die Sitzverteilung vornehmen sowie die Gewählten für den Distrikt bestimmen
Wer darf nicht im Distriktvorstand tagen?
Folgende Personen dürfen dem Distriktvorstand nicht angehören:
- Wahlkandidaten
- Inhaber eines politischen Mandats
- Zeugen
Die Zeugen können jedoch die Verrichtungen des Vorstands kontrollieren, wenn sie dabei besondere Regeln einhalten.
Die General- und Finanzdirektoren der Gemeinden und Provinzen dürfen in dem Distriktvorstand allenfalls die Funktion des Sekretärs ohne Stimmrecht wahrnehmen.