1. Welche Bedingungen muss ich erfüllen, um bei diesen Wahlen kandidieren zu können?

Um bei den Gemeindewahlen kandidieren zu können, müssen Sie die Wahlberechtigungsbedingungen erfüllen und diese weiterhin erfüllen:

  • die belgische Staatsbürgerschaft oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • im Bevölkerungsregister der Gemeinde eingetragen sein
  • sich nicht in einer Situation der Aberkennung oder der Aussetzung gemäß Wahlgesetzbuch befinden

2. Bei welchen Wahlen kann ich kandidieren, wenn ich die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates besitze?

Sie können bei den Gemeindewahlen für das Mandat des Gemeinderatsmitglieds kandidieren und sogar dem Gemeindekollegium angehören.

Sie können nicht als Bürgermeisterin oder Bürgermeister kandidieren. Dieses Mandat ist Personen mit belgischer Nationalität vorbehalten.

3. Auch wenn ich meine Staatsangehörigkeit verloren habe, bin ich spanischer Herkunft. Kann ich daher bei den Gemeindewahlen kandidieren, weil Spanien Mitgliedstaat der EU ist und alle, die die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedlandes besitzen, das Mandat des Gemeinderats anstreben können?

Leider können Sie nicht für das Amt des Gemeinderats kandidieren. Denn als staatenlose Person, d. h. ohne Staatsangehörigkeit, werden Sie den Personen gleichgesetzt, die die Staatsbürgerschaft eines Landes außerhalb der EU besitzen.

4. Ich kandidiere in der Gemeinde, wo ich meinen Wohnsitz habe. Aus beruflichen Gründen ziehe ich um, kurz bevor oder nachdem der neue Gemeinderat eingesetzt wird. Was bedeutet das für meine Kandidatur? Ist es mir möglich, für diese Gemeinde zu kandidieren?

Um kandidieren zu können, müssen Sie wahlberechtigt sein und die Wahlberechtigungsbedingungen erfüllen. Dazu gehört, dass Sie im Bevölkerungsregister der Gemeinde Ihres Hauptwohnortes eingetragen sind.

Im Kandidatenvorschlag muss ebenfalls Ihr Hauptwohnort als kandidierende Person stehen. In dieser Hinsicht geht aus der Rechtsprechung des Staatsrats hervor, dass es nicht ausreicht, dass Sie die Absicht bekunden, Ihren Hauptwohnort in einem bestimmten Ort festzulegen. Sie müssen auch tatsächlich dort wohnen.

5. Ich kandidiere, bin aber von Amts wegen aus der Gemeinde gestrichen. Bleibe ich wählbar?

Dies bedeutet, dass Sie zum 1. August 2024 (Stichtag der Schließung des Wählerregisters) im Bevölkerungsregister eingetragen waren, doch dass Sie nach diesem Datum gestrichen wurden.

In diesem Fall muss Ihre Kandidatur abgewiesen werden. Denn, um kandidieren zu können, müssen Sie die Wählbarkeitsbedingungen und insbesondere die Eintragung im Bevölkerungsregister der Gemeinde während des gesamten Mandats erfüllen.

6. Zum 1. August erfülle ich als kandidierende Person die Bedingungen zum Wohnsitz. Am 2. August ziehe ich in eine andere Gemeinde. Kann ich nach wie vor gewählt werden?

Am 1. August erfüllen Sie die Bedingungen der Kandidatur, d. h. Sie sind im Bevölkerungsregister der Gemeinde eingetragen, doch da Sie am 2. August umgezogen sind, können Sie nicht mehr kandidieren, da Sie die Bedingungen des Wohnsitzes nicht mehr erfüllen.

7. Die Liste, die ich vorschlagen möchte, wäre eine Liste von gemeindlichem Interesse. Müssen hierbei bestimmte Bedingungen erfüllt und/oder Kosten getragen werden?

Um eine politische Vereinigung zu gründen, bestehen keinerlei besondere Voraussetzungen oder Einschränkungen. Eine Kandidatenliste kann entweder als juristische Person oder als nichtrechtsfähige Vereinigung an den Wahlen teilnehmen.

Allerdings müssen bestimmte Personen Kandidatenvorschläge unterzeichnen:

  • eine Mindestanzahl an Wahlberechtigten

ODER

  • mindestens zwei ausscheidende Gemeinderatsmitglieder

8. Muss das vertretene Wahlprogramm irgendwo hinterlegt werden und bedarf es einer Zustimmung?

Nein, die Zensur ist durch die Verfassung ausdrücklich verboten.

9. Wo kann ich eine Liste der Parteien, die bei den diesjährigen Wahlen kandidieren, und weitere Informationen über diese (Projekte, Mitglieder usw.) erhalten?

Wer für die Gemeinde- und Provinzialwahlen vom 13. Oktober 2024 kandidiert, ist aktuell noch nicht bekannt. Die Kandidatinnen und Kandidaten haben sich nur teilweise oder noch nicht geäußert.

Daher haben sie noch kein klar umrissenes Programm vorgestellt.

Die offizielle Registrierung der Kandidatenlisten findet im September statt. Um vor diesem Zeitraum Informationen zu erhalten, sollten Sie sich durch die Medien informieren oder die Parteien kontaktieren, für die Sie sich interessieren.

10. Nach welchem Verfahren wird eine Liste für die Gemeindewahlen hinterlegt?

Die Kandidaturen gehen am 12. oder 13. September an die vorsitzende Person des Gemeindevorstands. Der Vorschlag muss entweder von mindestens 2 ausscheidenden Ratsmitgliedern oder von einer Anzahl an Wahlberechtigter der Gemeinde, die je nach Einwohnerzahl der betreffenden Gemeinde schwankt, unterzeichnet werden.

11. Ist die Unterschrift einer Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters für den Vorschlag einer Kandidatur gültig?

Ja, denn es handelt sich um ein Gemeinderatsmitglied.

12. Welche Regeln gelten für die Kandidatenlisten?

Eine Kandidatenliste muss folgende Kriterien erfüllen:

  • Sie kann nicht mehr Kandidierende enthalten als Ratsmitglieder zu wählen sind.
  • Sie weist eine gleiche Anzahl an Kandidierenden beider Geschlechter auf (plus eins, falls die Anzahl ungerade ist).
  • Die beiden ersten Personen auf der Liste sind von unterschiedlichem Geschlecht.

13. Ich möchte für die Gemeindewahlen kandidieren. Was muss ich tun?

Um für die Gemeindewahlen vom 13. Oktober 2024 vorgeschlagen zu werden, müssen Sie Ihre Kandidatur bei der vorsitzenden Person Ihres Gemeindevorstands registrieren. Das Gericht erster Instanz bezeichnet diese in den Monaten vor den Wahlen.

Sie reichen beim Gemeindevorstand einen Kandidatenvorschlag sowie eine Reihe an Erklärungen ein, die der Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung vorschreibt.

Diese Registrierung findet am Donnerstag, den 12. September, und Freitag, den 13. September, statt.

Sie können dort eine vollständige (die Anzahl der Kandidierenden entspricht der Anzahl der zu besetzenden Mandate) oder unvollständige Liste vorschlagen. Die Listen mit mehr als einer kandidierenden Person haben die Vorschriften über die Parität der Geschlechter zu erfüllen.

Die Wahlperiode beginnt am 13. Juli 2024. Ab diesem Datum sind die Parteien, die bei den Wahlen Listen vorschlagen, zur Einhaltung bestimmter Regeln für Werbung und Bekanntmachung verpflichtet, d.h. die Regeln für Wahlwerbung und Wahlausgaben.

Vor diesem Datum haben die Parteien Zeit, eine Wahlkampagne, im Allgemeinen auf der Grundlage eines Programms, zu eröffnen.

14. Welche Dokumente muss ich als Kandidatin oder Kandidat vorlegen? Gibt es bestimmte Formulare auszufüllen?

Sie müssen etwa einen Monat vor den Wahlen bei der vorsitzenden Person des Gemeindevorstands Ihrer Gemeinde erscheinen, um die Registrierung Ihrer Kandidatur vorzunehmen. Dazu benötigen Sie Ihren Wahlvorschlag sowie weitere Dokumente gemäß den Vorgaben des Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung.

15. Die maximale Anzahl der Kandidierenden auf der Liste entspricht der Anzahl der zu besetzenden Mandate. Gibt es jedoch eine Mindestanzahl?

Nein, wenn die Anzahl der Kandidierenden unter der Anzahl der zu besetzenden Mandate liegt, handelt es sich um eine unvollständige Liste, die daher als solche an der Auslosung der Nummer teilnimmt, die im Kopffeld der Liste auf dem Stimmzettel angeführt wird.

16. Ist es möglich, dass ich für die Gemeindewahlen 2024 kandidiere, ohne einer politischen Gruppierung anzugehören?

Ja, Sie können als unabhängiger Kandidat vorgeschlagen werden und Ihre eigene Liste aufstellen.

17. Was geschieht, wenn in einer Gemeinde lediglich eine einzige Liste vorgeschlagen wird?

Da die Wahlen ohne Wahlkampf auf Gemeindeebene abgeschafft wurden, müssen in jedem Fall Wahlen stattfinden.

18. Gibt es Standards, um die Listen zu erstellen?

Die Empfehlung lautet, dem Gemeindevorstand eine eindeutige und leserliche Liste zu übermitteln (zur Vermeidung des Risikos von Schreibfehlern bei der Eingabe der Kandidaturen durch den Vorstand).

Die Listen müssen die Bedingungen der Parität zwingend einhalten. Das heißt, dass

  • zum einen die Differenz in der Anzahl der Kandidierenden eines gleichen Geschlechts nicht mehr als eins betragen darf
  • zum anderen die beiden ersten Plätze der Liste von Kandidierenden unterschiedlichen Geschlechts besetzt sein müssen.

Die Reihenfolge, in der die Kandidierenden auf der der vorsitzenden Person des Gemeindevorstands vorgeschlagenen Liste aufgeführt sind, entspricht der Reihenfolge am Wahltag.

In der Liste muss das vorgesehene Listenkürzel angegeben werden, das auf dem Bildschirm des Wahlcomputers stehen soll.

19. Wer erhält die Kandidatenvorschläge?

Bei den Gemeindewahlen ist dies der Gemeindevorstand. Die vorsitzende Person des Gemeindevorstands erhält die Kandidatenvorschläge, setzt die Kandidatenlisten fest und stellt die Bildschirme am Wahlcomputer auf. Am Wahltag zählt sie die Stimmen aus. Sie verkündet die Ergebnisse und leitet diese an die Regierung weiter. Sie übt seine Funktion im Allgemeinen in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung aus.

20. Ich möchte meine Kandidatur zurückziehen. Ist das erlaubt?

Ja, allerdings müssen Sie über die Zustimmung aller Unterzeichnenden und der anderen Kandidierenden Ihrer Liste verfügen.

21. Ist es mir möglich, mit meinem gebräuchlichen Vornamen (z. B. Danny) anstatt mit meinem Geburtsvornamen (Daniel) vorgeschlagen zu werden?

Es besteht eine gewisse Toleranz, um Ihren gebräuchlichen Vornamen auf den Kandidatenlisten zu verwenden, vorausgesetzt, Sie halten bestimmte Regeln ein:

  • Dem gebräuchlichen Vornamen muss der Geburtsvorname vorausgehen, andernfalls kann der Wahlvorschlag als unvollständig erachtet werden.
  • Die Verwechslung mit einer anderen Person, die kandidiert, oder einer bekannten Persönlichkeit seitens der Wahlberechtigten ist zu vermeiden.
  • Es ist zu vermeiden, die Überprüfung der Kandidatur zu erschweren, wenn letztere hinterlegt wird.

22. Kann ein ausscheidendes Gemeinderatsmitglied mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen?

Ein Gemeinderatsmitglied darf nicht mehr als einen Wahlvorschlag für ein und dieselbe Wahl unterzeichnen.

Es kann jedoch einen Vorschlag für die Gemeindewahlen und einen anderen Vorschlag für die Provinzialwahlen unterzeichnen, sofern es sich um dieselbe Partei handelt.

23. Ich heiße "Müller-Schneider-Hansen". Kann ich auf dem Stimmzettel unter dem Namen „Frau Müller“ dem Namen, unter dem ich bekannt bin, aufgeführt werden? Dies war bei den Parlamentswahlen bereits erlaubt.

Ja, sofern Sie über eine Offenkundigkeitsurkunde des Friedensrichters verfügen. Ihr vollständiger Name muss jedoch auf dem Wahlvorschlag, der bei der vorsitzenden Person des Gemeindevorstands einzureichen ist, angeführt werden.

24. Ich heiße "Müller-Schneider-Hansen". Kann ich auf dem Stimmzettel unter dem Namen „Frau Cassis“, dem Namen, unter dem ich bekannt bin, aufgeführt werden?

Es ist darauf hinzuweisen, dass die vorsitzende Person des Gemeindevorstands bei dem Vorschlag Ihres vollständigen Namens auf dem Wahlvorschlag beschließen kann, nur die ersten beiden Namen, d. h. "Frau Müller-Schneider" zu übernehmen. In diesem Fall haben Sie kein Einspruchsrecht.

Es ist daher empfehlenswert, vom Friedensrichter eine Offenkundigkeitsurkunde anzufordern, so dass Ihr Antrag berücksichtigt werden kann.

25. Ich heiße "Baronin von Müller-Schneider-Hansen". Muss der Adelstitel unbedingt auf dem Stimmzettel angeführt werden?

Ja, wenn dieser Titel Teil Ihres Namens ist.

26. Kann eine Vorsitzende oder ein Vorsitzender meine Kandidatur abweisen, weil ich meinen Familiennamen abgekürzt habe?

Wenn Sie als Nachweis über eine Offenkundigkeitsurkunde verfügen, kann die vorsitzende Person des Gemeindevorstands Ihre Kandidatur nicht abweisen.

27. Ist es zulässig, eine Offenkundigkeitsurkunde nach der Hinterlegung der Kandidatur einzureichen, wenn die vorsitzende Person des Gemeindevorstands dies für zweckdienlich erachtet?

Ja, die Möglichkeit eines ergänzenden oder berichtigenden Vorschlags ist vorgesehen.

28. Darf dem Familiennamen der Ehepartnerin der Name ihres Ehemanns auf dem Bildschirm des Wahlcomputers folgen?

Ja, auf dem Bildschirm des Wahlcomputers wird entweder lediglich der Familienname der Ehepartnerin angegeben oder diesem Namen geht der Familienname des Ehemanns voraus.

29. Wie lauten die Regeln in Bezug auf die Geschlechterparität?

Zum einen darf die Differenz in der Anzahl der Kandidierenden eines gleichen Geschlechts nicht mehr als eins betragen. Zum anderen müssen die beiden ersten Kandidierenden der Liste unterschiedlichen Geschlechts sein.

30. Muss diese Geschlechterparität eingehalten werden, wenn wir eine unvollständige Liste vorschlagen? Hier das Beispiel einer Liste, die sich aus maximal 11 Kandidierenden zusammensetzen kann. Können 8 Personen vorgeschlagen werden: 6 Männer und 2 Frauen, in Anbetracht, dass die 3 nicht besetzten Plätze von 3 Frauen besetzt werden könnten?

Sie müssen auch bei einer unvollständigen Liste die Paritätsregel unbedingt einhalten. Wenn man das Beispiel fortführt, muss sich die Liste zwingend aus 4 Männern und 4 Frauen zusammensetzen, wobei die beiden ersten Plätze selbstverständlich von Kandidierenden unterschiedlichen Geschlechts besetzt sein müssen.

31. Wie wird das Kürzel einer politischen Partei geschützt?

Für die Gemeinde- oder Provinzialwahlen können die im Wallonischen Regionalparlament vertretenen politischen Parteien das Kürzel über ihrer Liste schützen lassen, indem sie bei der Wallonischen Regierung eine entsprechende Erklärung einreichen. Auf Antrag einer Partei kann die Regierung das Verbot eines Kürzels aussprechen.

32. Gibt es Regeln für den Schutz der Kürzel von politischen Parteien?

Die Regel besagt, dass das Kürzel, das auf dem Bildschirm des Wahlcomputers über der Kandidatenliste angeführt werden muss, aus höchstens 25 Schriftzeichen bestehen kann. Die im Wallonischen Parlament vertretenen politischen Parteien können ihre Kürzel schützen lassen, welche von den anderen Listen, die für die Verwendung der geschützten Kürzel keine Erlaubnis haben, nicht verwendet werden dürfen.

33. In einer Gemeinde besteht der Wunsch, zwei Listen unter einem gleichen Kürzel vorzuschlagen. Ist das möglich?

Nein, nur derjenige, der den Vorschlag zuerst einreicht, kann das Kürzel verwenden.

34. Ich gehöre einer Kandidatenliste an. Wir möchten dieselbe laufende Nummer erhalten wie die laufende Nummer der Partei XYZ, die auf regionaler Ebene ausgelost wurde. Was muss ich tun?

Sie müssen bei der vorsitzenden Person des Gemeindevorstands eine Bescheinigung der Person oder der von der Partei XYZ ernannten stellvertretenden Person einreichen, um Ihre Anerkennung als Listenverbindung zu bescheinigen.

35. Ich gehöre einer Kandidatenliste an. Wir möchten dieselbe laufende Nummer erhalten wie die laufende Nummer der Partei XYZ, die auf provinzialer Ebene vom provinzialen Distriktvorstand ausgelost wurde. Was muss ich tun?

Sie müssen bei der vorsitzenden Person des Gemeindevorstands eine Bescheinigung der Person oder der von der Partei XYZ ernannten stellvertretenden Person einreichen, um Ihre Anerkennung als Listenverbindung zu bescheinigen.

36. Worin bestehen die Pflichten im Zusammenhang mit Wahlbekanntmachungen?

Es gibt keine einheitliche Gesetzgebung zu Wahlbekanntmachungen. Daher sind die diesbezüglichen Pflichten in zwei Arten von Verordnungen zu finden:

  • Gesetz vom 7. Juli 1994 über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahlen der Provinzialräte, der Gemeinderäte und der Distrikträte sowie für die Direktwahl der Sozialhilferäte

    Aufgrund dieses Gesetzes dürfen Listen und Kandidierende sowie Dritte, die für Parteien, Listen oder Kandidierende werben möchten, während der drei Monate vor den Wahlen keine Tafeln oder Plakate mit kommerziellem Charakter verwenden. Sie dürfen gleichfalls keine Tafeln oder Plakate von nicht-kommerziellem Charakter in einer Größe von mehr als 4 m2 verwenden.
  • Polizeierlasse und -verordnungen der Gouverneure und Gemeinderäte

37. Ist es erlaubt, Wahlplakate anzubringen auf den in den Gemeinden für die Anzeige kultureller Veranstaltungen oder die Ankündigung öffentlicher Untersuchungen vorhandenen Metallanzeigetafeln, auf denen gleichfalls die Exemplare der Stimmzettel ausgehängt werden?

Nach dem derzeitigen Stand und abgesehen vom Gesetz vom 7. Juli 1994 über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahlen der Provinzial-, Gemeinde- und Distrikträte und für die Direktwahl der Sozialhilferäte gibt es für Wahlbekanntmachungen keine besonderen gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen.

Während der drei Monate vor den Wahlen oder ab dem Tag der Aufforderung der Wahlberechtigten im Fall von außerordentlichen Wahlen können die politischen Parteien, Listen und Kandidierenden sowie Dritte, die für Parteien, Listen oder Kandidierende werben möchten, keine Tafeln oder Plakate mit kommerziellem Charakter verwenden. Sie dürfen gleichfalls keine Tafeln oder Plakate von nicht-kommerziellem Charakter in einer Größe von mehr als 4 m2 verwenden.

Über diese allgemeinen Verbote hinaus wird auf die besonderen gemeindlichen Polizeiverordnungen zu den Wahlen verwiesen.

38. Zu welchem Datum beginnt die Wahlkampagne?

In Belgien gibt es kein offizielles Datum für die Eröffnung der Wahlkampagne. Es steht den Kandidierenden frei, die Kampagne bereits jetzt zu beginnen, wenn sie dies wünschen. Hingegen gibt es eine sogenannte "Wahlperiode", während der die Kandidierenden Regeln über das Anbringen von Plakaten, zur Werbung und zu den Wahlausgaben unterliegen. Dieser Zeitraum beginnt am 13. Juli 2024. Die Kandidierenden können sich an zwei Tagen offiziell registrieren lassen: am 12. und am 13. September für die Gemeindewahlen.

39. Gibt es ein bereits festgelegtes Datum, ab dem der "Countdown" zu den Wahlen beginnt oder ab dem die Präsenz der Kandidierenden in den Medien bestimmten Regeln unterliegt?

Die Wahlperiode, während der die Kandidierenden bestimmten Regeln über das Anbringen von Plakaten, zur Werbung und zu den Wahlausgaben unterliegen, beginnt am 13. Juli 2024.

40. In welchem Zeitraum müssen die Ausgaben der Kandidierenden, Listen und Parteien den Ausgaben für die Wahlwerbung zugerechnet werden?

Lediglich die Ausgaben, die während der Dreimonatsperiode vor den Wahlen anfallen, sind als Ausgaben für die Wahlwerbung zu erklären. Für die Wahlen vom 13. Oktober 2024 beginnt diese Periode daher am 13. Juli 2024.

41. Welche Beträge dürfen anlässlich der Wahlen ausgegeben werden?

Durch das Gesetz vom 7. Juli 1994 über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahlen der Provinzial-, Gemeinde- und Distrikträte und für die Direktwahl der Sozialhilferäte werden Pauschalbeträge nach Tranchen an Wahlberechtigten, die für die jeweiligen vorgesehenen Wahlen im Wählerregister eingetragen sind, festgelegt.

Da dieses Wählerregister erst ab dem 1. August 2024 aufgestellt wird, ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, die Beträge, die für die Wahlwerbung ausgegeben werden können, genau festzulegen.

42. Stellt die Verteilung von Kuchen in einem Altenheim durch eine kandidierende Person einen Grund dar, die Wahl für ungültig zu erklären?

Bis zum 13. Juli 2024 steht es den Kandidierenden und Parteien frei, ihre Kampagne nach eigenem Belieben zu gestalten.

Ab dem 13. Juli 2024, dem Datum der Einberufung der Wahlkollegien, sind sie zur Einhaltung der Regeln über die Wahlausgaben und die Wahlwerbung gezwungen.

Falls sie diese Verteilung dennoch nach dem 13. Juli fortsetzen, setzen sie sich einer Geldbuße zwischen 26 und 200 Euro aufgrund von Wahlkorruption aus.

43. Besteht eine Unvereinbarkeit zwischen der Funktion für eine Gewerkschaft und des Gemeinderatsmitglieds?

Nein, außer wenn die betreffende Person einen der Unvereinbarkeit unterliegenden Beruf ausübt (z. B. Mitglied des Gemeindepersonals).

44. Muss die Zeugin oder der Zeuge eine wahlberechtigte Person in der Gemeinde sein?

Ja.

45. Können die Kandidierenden als Zeuginnen oder Zeugen bei den Vorgängen der Wahlbüros anwesend sein?

Ja, sofern die unterzeichnenden Wahlberechtigten nicht ihre Absicht bekundet haben, diese Aufgabe zu übernehmen. In diesem Fall kann die Bezeichnung einer kandidierenden Person für nichtig erklärt werden.