1. Welche Bedingungen müssen erfüllt werden, um bei diesen Wahlen kandidieren zu können?

Um bei den Gemeindewahlen kandidieren zu können, müssen Sie die Wahlberechtigungsbedingungen erfüllen und diese weiterhin erfüllen:

  • belgischer Staatsbürger oder Staatsbürger eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union sein
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • im Bevölkerungsregister der Gemeinde eingetragen sein
  • sich nicht in einer Situation der Aberkennung oder der Aussetzung gemäß Wahlgesetzbuch befinden

2. Bei welchen Wahlen kann ich als europäischer Staatsbürger kandidieren?

Sie können bei den Gemeindewahlen für das Mandat des Gemeinderatsmitglieds kandidieren und sogar Schöffe im Gemeindekollegium werden.

Sie können nicht für das Amt des Bürgermeisters kandidieren. Dieses ist belgischen Staatsbürgern vorbehalten.

3. Auch wenn ich meine Staatsangehörigkeit verloren habe, bin ich spanischer Herkunft. Kann ich daher bei den Gemeindewahlen kandidieren, weil Spanien Mitgliedstaat der EU ist und europäische Staatsbürger das Mandat des Gemeinderats anstreben können?

Leider können Sie nicht für das Amt des Gemeinderats kandidieren, denn als Staatenloser, d. h. Person ohne Staatsangehörigkeit, gelten Sie als außereuropäischer Ausländer.

4. Wenn ein Kandidat in der Gemeinde seinen Wohnsitz hat, in der er Kandidat ist, er jedoch aus beruflichen Gründen vor der Einsetzung des neuen Gemeinderats oder kurz danach nicht mehr dort wohnt, was bedeutet das für seine Kandidatur? Ist es ihm möglich, für diese Gemeinde Gemeinderat zu sein?

Um Kandidat zu sein, muss man Wähler sein und die Wahlberechtigungsbedingungen erfüllen, darunter die Eintragung im Bevölkerungsregister der Gemeinde des Hauptwohnortes. Im Kandidatenvorschlag muss ebenfalls die Anschrift des Hauptwohnortes des Kandidaten angegeben werden. In dieser Hinsicht geht aus der Rechtsprechung des Staatsrats hervor, dass die bekundete Absicht einer Person, ihren Hauptwohnort in einem bestimmten Ort festzulegen, nicht ausreicht. Man muss auch tatsächlich dort wohnen.

5. Ein Kandidat ist von Amts wegen aus der Gemeinde gestrichen. Bleibt er wählbar?

Dies bedeutet, dass der Kandidat zum 1. August 2018 (Stichtag der Schließung des Wählerregisters) nach wie vor im Bevölkerungsregister eingetragen ist, doch dass er nach diesem Datum gestrichen wurde. Dieser Kandidat muss abgewiesen werden, denn um kandidieren zu können, müssen die Wählbarkeitsbedingungen und insbesondere die Eintragung im Bevölkerungsregister der Gemeinde, nicht nur weiterhin, sondern gleichfalls während seines gesamten Mandats erfüllt werden.

6. Ein Kandidat erfüllt die Bedingungen des Wohnsitzes zum 1. August, doch am 2. August zieht er in eine andere Gemeinde um. Kann er nach wie vor gewählt werden?

Am 1. August erfüllt er die Bedingungen der Kandidatur, d. h. er ist im Bevölkerungsregister der Gemeinde eingetragen, doch da er am 2. August umgezogen ist, kann er nicht mehr kandidieren, da er die Bedingungen des Wohnsitzes nicht mehr erfüllt.

7. Die Liste, die ich vorschlagen möchte, wäre eine Liste von gemeindlichem Interesse. Müssen hierbei bestimmte Bedingungen erfüllt und/oder Kosten getragen werden?

Für die Gründung einer politischen Vereinigung bestehen keinerlei besondere Voraussetzungen oder Einschränkungen. Eine Kandidatenliste kann entweder als juristische Person oder als nichtrechtsfähige Vereinigung an den Wahlen teilnehmen. Allerdings muss die Einreichung der Kandidatenvorschläge entweder von einer Mindestanzahl an Wählern oder von 2 ausscheidenden Gemeinderatsmitgliedern unterzeichnet werden.

8. Muss das vertretene Wahlprogramm irgendwo hinterlegt werden und bedarf es einer Zustimmung?

Nein, die Zensur ist durch die Verfassung ausdrücklich verboten.

9. Ich möchte gern wissen, ob es möglich ist, eine Liste der Parteien, die bei den diesjährigen Wahlen kandidieren, und eventuell Informationen über diese (Projekte, Mitglieder usw.) zu erhalten.

Die Listen der Kandidaten, die bei den Gemeinde- und Provinzialwahlen vom 14. Oktober 2018 kandidieren, befinden sich im Aufbau und die Kandidaten haben sich noch nicht geäußert.

Daher haben sie noch kein klar umrissenes Programm vorgestellt.

Die offizielle Registrierung der Kandidatenlisten findet erst im September statt. Um vor diesem Zeitraum Informationen zu erhalten, sollten Sie sich durch die Medien informieren oder die Parteien kontaktieren, für die Sie sich interessieren.

10. Nach welchem Verfahren wird eine Liste für die Gemeindewahlen hinterlegt?

Die Kandidaturen werden am 13. oder 14. September beim Vorsitzenden des Gemeindevorstands vorgeschlagen. Der Vorschlag muss entweder von mindestens 2 ausscheidenden Ratsmitgliedern oder von einer Anzahl an Wählern der Gemeinde, die je nach Einwohnerzahl der betreffenden Gemeinde schwankt, unterzeichnet werden.

11. Ist die Unterschrift eines Bürgermeisters für den Vorschlag einer Kandidatur gültig?

Ja, denn es handelt sich um einen gemeindlichen Mandatsträger.

12. Welche Regeln gelten für die Kandidatenlisten?

Eine Kandidatenliste muss den folgenden Kriterien genügen:

  • Sie kann nicht mehr Kandidaten enthalten als Ratsmitglieder zu wählen sind.
  • Sie weist eine gleiche Anzahl an Kandidaten beider Geschlechter auf (plus eins, falls die Anzahl der Kandidaten ungerade ist).
  • Die beiden ersten Kandidaten der Liste sind von unterschiedlichem Geschlecht.

13. Ich möchte als Kandidat für die Gemeindewahlen vorgeschlagen werden. Was muss ich tun?

Um für die Gemeindewahlen vom 14. Oktober 2018 vorgeschlagen zu werden, müssen Sie Ihre Kandidatur beim Vorsitzenden Ihres Gemeindevorstands registrieren. Dieser wird vom Vorsitzenden des Gerichts erster Instanz in den Monaten vor den Wahlen bezeichnet. Sie reichen beim Vorsitzenden des Gemeindevorstands einen Kandidatenvorschlag sowie eine Reihe an Erklärungen ein, die durch den Kodex der lokalen Demokratie vorgeschrieben sind.

Diese Registrierung findet am Donnerstag, den 13. September, und Freitag, den 14. September, statt.

Sie können dort eine vollständige (die Anzahl der Kandidaten entspricht der Anzahl der zu besetzenden Mandate) oder unvollständige Liste vorschlagen. Die Listen mit mehr als einem Kandidaten haben den Vorschriften über die Parität der Geschlechter zu genügen.

Die Wahlperiode beginnt am 14. Juli 2018. Ab diesem Datum sind die Parteien, die bei den Wahlen Listen vorschlagen, zur Einhaltung bestimmter Regeln für Werbung und Bekanntmachung verpflichtet, d.h. die Regeln für Wahlwerbung und Wahlausgaben.

Vor diesem Datum haben die Parteien Zeit, eine Wahlkampagne, im Allgemeinen auf der Grundlage eines Programms, zu eröffnen.

14. Welche Dokumente muss ein Kandidat vorlegen? Gibt es bestimmte Formulare auszufüllen?

Sie müssen etwa einen Monat vor den Wahlen beim Vorsitzenden des Gemeindevorstands Ihrer Gemeinde erscheinen, um die Registrierung Ihrer Kandidatur vorzunehmen. Dazu benötigen Sie Ihren Wahlvorschlag sowie weitere Dokumente gemäß dem Kodex der lokalen Demokratie und der Dezentralisierung.

15. Die maximale Anzahl der Kandidaten auf der Liste entspricht der Anzahl der zu besetzenden Mandate. Gibt es jedoch eine Mindestanzahl?

Nein, wenn die Anzahl der Kandidaten unter der Anzahl der zu besetzenden Mandate liegt, handelt es sich um eine unvollständige Liste, die daher als solche an der Auslosung der Nummer teilnimmt, die im Kopffeld der Liste auf dem Stimmzettel angeführt wird.

16. Ist es möglich, als Kandidat für die Gemeindewahlen 2018 vorgeschlagen zu werden, ohne einer politischen Gruppierung anzugehören?

Ja, Sie können als unabhängiger Kandidat vorgeschlagen werden und Ihre eigene Liste aufstellen.

17. Was geschieht, wenn in einer Gemeinde lediglich eine einzige Liste vorgeschlagen wird?

Da die Wahlen ohne Wahlkampf auf Gemeindeebene abgeschafft wurden, müssen in jedem Fall Wahlen stattfinden.

18. Gibt es Standards für die Erstellung der Listen?

Wir empfehlen Ihnen, dem Vorsitzenden des Gemeindevorstands eine eindeutige und leserliche Liste zu übermitteln (zur Vermeidung des Risikos von Schreibfehlern bei der Eingabe der Kandidaturen durch das Büro).

Die Listen müssen die Bedingungen der Parität zwingend einhalten. Das heißt, dass

  • zum einen die Differenz in der Anzahl der Kandidaten eines gleichen Geschlechts nicht mehr als eins betragen darf
  • zum anderen die beiden ersten Plätze der Liste von Kandidaten unterschiedlichen Geschlechts besetzt sein müssen.

Die Reihenfolge, in der die Kandidaten auf der dem Vorsitzenden des Gemeindevorstands vorgeschlagenen Liste aufgeführt sind, entspricht der Reihenfolge am Wahltag.

In der Liste muss das vorgesehene Listenkürzel angegeben werden, das auf dem Bildschirm des Wahlcomputers oben stehen soll.

19. Wer erhält die Kandidatenvorschläge?

Bei den Gemeindewahlen ist dies der Gemeindevorstand. Der Vorsitzende des Gemeindevorstands erhält die Kandidatenvorschläge, setzt die Kandidatenlisten fest und stellt die Bildschirme am Wahlcomputer auf. Am Wahltag zählt er die Stimmen aus. Er verkündet die Ergebnisse und leitet diese an die Regierung weiter. Er übt seine Funktion im Allgemeinen in den Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung aus.

20. Ein Kandidat möchte seine Kandidatur zurückziehen. Ist das erlaubt?

Ja, allerdings muss er über die Zustimmung aller Unterzeichnenden und der anderen Kandidaten seiner Liste verfügen.

21. Ist es einem Kandidaten möglich, mit seinem gebräuchlichen Vornamen (z. B. Danny) anstatt mit seinem Geburtsvornamen (Daniel) vorgeschlagen zu werden?

Es besteht eine gewisse Toleranz, um den gebräuchlichen Vornamen auf den Kandidatenlisten zu verwenden, vorausgesetzt, es werden bestimmte Regeln eingehalten:

  • Dem gebräuchlichen Vornamen muss der Geburtsvorname vorausgehen, andernfalls kann der Wahlvorschlag als unvollständig erachtet werden.
  • Die Verwechslung mit einem anderen Kandidaten oder einer bekannten Persönlichkeit seitens der Wähler ist zu vermeiden.
  • Es ist zu vermeiden, die Überprüfung der Kandidatur zu erschweren, wenn letztere hinterlegt wird.

22. Kann ein ausscheidendes Gemeinderatsmitglied mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnen?

Ein Gemeinderatsmitglied darf nicht mehr als einen Wahlvorschlag für ein und dieselbe Wahl unterzeichnen.

Es kann jedoch einen Vorschlag für die Gemeindewahlen und einen anderen Vorschlag für die Provinzialwahlen unterzeichnen, sofern es sich um dieselbe Partei handelt.

23. Ich heiße "Müller-Schneider-Hansen". Kann ich auf dem Stimmzettel unter dem Namen „Frau Müller“ dem Namen, unter dem ich bekannt bin, aufgeführt werden? Dies war bei den Parlamentswahlen bereits erlaubt.

Ja, sofern Sie über eine Offenkundigkeitsurkunde des Friedensrichters verfügen. Ihr vollständiger Name muss jedoch auf dem Wahlvorschlag, der beim Vorsitzenden des Gemeindevorstands einzureichen ist, angeführt werden.

24. Ich heiße "Müller-Schneider-Hansen". Kann ich auf dem Stimmzettel unter dem Namen „Frau Cassis“, dem Namen, unter dem ich bekannt bin, aufgeführt werden?

Es ist darauf hinzuweisen, dass der Vorsitzende des Gemeindevorstands bei dem Vorschlag Ihres vollständigen Namens auf dem Wahlvorschlag beschließen kann, nur die ersten beiden Namen, d. h. "Frau Müller-Schneider" zu übernehmen. In diesem Fall haben Sie kein Einspruchsrecht.

Es ist daher empfehlenswert, vom Friedensrichter eine Offenkundigkeitsurkunde anzufordern, so dass Ihr Antrag berücksichtigt werden kann.

25. Ich heiße "Baronin von Müller-Schneider-Hansen". Muss der Adelstitel unbedingt auf dem Stimmzettel angeführt werden?

Ja, wenn dieser Titel Teil Ihres Vornamens ist.

26. Kann ein Vorsitzender einen Kandidaten abweisen, weil dieser seinen Familiennamen abgekürzt hat?

Wenn der Kandidat als Nachweis über eine Offenkundigkeitsurkunde verfügt, kann der Vorsitzende des Gemeindevorstands ihn nicht abweisen.

27. Ist es zulässig, eine Offenkundigkeitsurkunde nach der Hinterlegung der Kandidatur einzureichen, wenn der Vorsitzende des Gemeindevorstands dies für zweckdienlich erachtet?

Ja, denn die Möglichkeit eines ergänzenden oder berichtigenden Vorschlags ist vorgesehen.

28. Auf dem Bildschirm des Wahlcomputers - darf dem Familiennamen der Ehepartnerin der Name ihres Ehemanns folgen?

Ja, auf dem Bildschirm des Wahlcomputers wird entweder lediglich der Familienname der Ehepartnerin angegeben oder diesem Namen geht der Familienname des Ehemanns voraus.

29. Wie lauten die Regeln in Bezug auf die Geschlechterparität?

Zum einen darf die Differenz in der Anzahl der Kandidaten eines gleichen Geschlechts nicht mehr als eins betragen. Zum anderen müssen die beiden ersten Kandidaten der Liste unterschiedlichen Geschlechts sein.

30. Muss diese Geschlechterparität eingehalten werden, wenn wir eine unvollständige Liste vorschlagen? Hier das Beispiel einer Liste, die sich aus maximal 11 Kandidaten zusammensetzen kann. Können 8 Personen vorgeschlagen werden: 6 Männer und 2 Frauen, in Anbetracht, dass die 3 nicht besetzten Plätze von 3 Frauen besetzt werden könnten?

Sie müssen auch bei einer unvollständigen Liste die Paritätsregel unbedingt einhalten. Wenn man das Beispiel fortführt, muss sich die Liste zwingend aus 4 Männern und 4 Frauen zusammensetzen, wobei die beiden ersten Plätze selbstverständlich von Kandidaten unterschiedlichen Geschlechts besetzt sein müssen.

31. Wie wird das Kürzel einer politischen Partei geschützt?

Für die Gemeinde- oder Provinzialwahlen können die im Wallonischen Regionalparlament vertretenen politischen Parteien das Kürzel über ihrer Liste schützen lassen, indem sie bei der Wallonischen Regierung eine entsprechende Erklärung einreichen. Auf Antrag einer Partei kann die Regierung das Verbot eines Kürzels aussprechen.

32. Gibt es Regeln für den Schutz der Kürzel von politischen Parteien?

Die Regel besagt, dass das Kürzel, das auf dem Bildschirm des Wahlcomputers über der Kandidatenliste angeführt werden muss, aus höchstens 12 Buchstaben und/oder Zahlen und aus höchstens 13 Zeichen bestehen kann. Jeder Buchstabe des Kürzels steht für eine Initiale eines Worts. Daher könnte das Kürzel G. I. der Abkürzung des Begriffs "Gemeindliches Interesse" entsprechen.

33. In einer Gemeinde besteht der Wunsch, zwei Listen unter einem gleichen Kürzel vorzuschlagen. Ist das möglich?

Nein, nur derjenige, der den Vorschlag zuerst einreicht, kann das Kürzel verwenden.

34. Ich gehöre einer Kandidatenliste an. Wir möchten dieselbe laufende Nummer erhalten wie die laufende Nummer der Partei XYZ, die auf regionaler Ebene ausgelost wurde. Was muss ich tun?

Sie müssen beim Vorsitzenden des Gemeindevorstands eine Bescheinigung der Person oder dessen von der Partei XYZ ernannten Stellvertreters einreichen, um Ihre Anerkennung als Listenverbindung zu bescheinigen.

35. Ich gehöre einer Kandidatenliste an. Wir möchten dieselbe laufende Nummer erhalten wie die laufende Nummer der Partei XYZ, die auf provinzialer Ebene vom provinzialen Distriktvorstand ausgelost wurde. Was muss ich tun?

Sie müssen beim Vorsitzenden des Gemeindevorstands eine Bescheinigung der Person oder dessen von der Partei XYZ ernannten Stellvertreters einreichen, um Ihre Anerkennung als Listenverbindung zu bescheinigen.

36. Worin bestehen die Pflichten im Zusammenhang mit Wahlbekanntmachungen?

Es gibt keine einheitliche Gesetzgebung zu Wahlbekanntmachungen. Daher sind die diesbezüglichen Pflichten in zwei Arten von Verordnungen zu finden:

  • Gesetz vom 7. Juli 1994 über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahlen der Provinzialräte, der Gemeinderäte und der Distrikträte sowie für die Direktwahl der Sozialhilferäte

Aufgrund dieses Gesetzes dürfen Listen und Kandidaten sowie Dritte, die für Parteien, Listen oder Kandidaten werben möchten, während der 3 Monate vor den Wahlen keine Tafeln oder Plakate mit kommerziellem Charakter verwenden. Sie dürfen gleichfalls keine Tafeln oder Plakate von nicht-kommerziellem Charakter in einer Größe von mehr als 4 m2 verwenden.

  • Polizeierlasse und -verordnungen der Gouverneure und Gemeinderäte

37. Ist es erlaubt, Wahlplakate anzubringen auf den in den Gemeinden für die Anzeige kultureller Veranstaltungen oder die Ankündigung öffentlicher Untersuchungen vorhandenen Metallanzeigetafeln, auf denen gleichfalls die Exemplare der Stimmzettel ausgehängt werden?

Nach dem derzeitigen Stand und abgesehen vom Gesetz vom 7. Juli 1994 über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahlen der Provinzial-, Gemeinde- und Distrikträte und für die Direktwahl der Sozialhilferäte gibt es für Wahlbekanntmachungen keine speziellen gesetzlichen Regelungen oder Verordnungen.

Während der 3 Monate vor den Provinzial-, Gemeinde- und Distriktwahlen und den Direktwahlen der Sozialhilferäte oder ab dem Tag der Aufforderung der Wähler im Fall von außerordentlichen Wahlen können die politischen Parteien, Listen und Kandidaten sowie Dritte, die für Parteien, Listen oder Kandidaten werben möchten, keine Tafeln oder Plakate mit kommerziellem Charakter verwenden. Sie dürfen gleichfalls keine Tafeln oder Plakate von nicht-kommerziellem Charakter in einer Größe von mehr als 4 m2 verwenden.

Über diese allgemeinen Verbote hinaus wird auf die besonderen gemeindlichen Polizeiverordnungen zu den Wahlen verwiesen.

38. Zu welchem Datum beginnt die Wahlkampagne?

In Belgien gibt es kein offizielles Datum für die Eröffnung der Wahlkampagne. Es steht den Kandidaten frei, die Kampagne bereits jetzt zu beginnen, wenn sie dies wünschen. Hingegen gibt es eine sogenannte "Wahlperiode", während der die Kandidaten Regeln über das Anbringen von Plakaten, zur Werbung und zu den Wahlausgaben unterliegen. Dieser Zeitraum beginnt am 14. Juli 2018. Die Kandidaten können sich an 2 Tagen offiziell registrieren lassen: am 13. und am 14. September für die Gemeindewahlen.

39. Gibt es ein bereits festgelegtes Datum, ab dem der "Countdown" zu den Wahlen beginnt oder ab dem die Präsenz der Kandidaten in den Medien bestimmten Regeln unterliegt?

Die Wahlperiode, während der die Kandidaten bestimmten Regeln über das Anbringen von Plakaten, zur Werbung und zu den Wahlausgaben unterliegen, beginnt am 14. Juli 2018.

40. In welchem Zeitraum müssen die Ausgaben der Kandidaten, Listen und Parteien den Ausgaben für die Wahlwerbung zugerechnet werden?

Lediglich die Ausgaben, die während der Dreimonatsperiode vor den Wahlen anfallen, sind als Ausgaben für die Wahlwerbung zu erklären. Für die Wahlen vom 14. Oktober 2018 beginnt diese Periode daher am 14. Juli 2018.

41. Welche Beträge dürfen anlässlich der Wahlen ausgegeben werden?

Durch das Gesetz vom 7. Juli 1994 über die Einschränkung und Kontrolle der Wahlausgaben für die Wahlen der Provinzial-, Gemeinde- und Distrikträte und für die Direktwahl der Sozialhilferäte werden Pauschalbeträge nach Tranchen an Wählern, die für die jeweiligen vorgesehenen Wahlen im Wählerregister eingetragen sind, festgelegt.

Da dieses Wählerregister erst ab dem 1. August 2018 aufgestellt wird, ist es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, die Beträge, die für die Wahlwerbung ausgegeben werden können, genau festzulegen.

42. Stellt die Verteilung von Kuchen in einem Altenheim durch einen Kandidaten einen Grund dar, die Wahl für ungültig zu erklären?

Bis zum 14. Juli 2018 steht es den Kandidaten und Parteien frei, ihre Kampagne nach eigenem Belieben zu gestalten.

Ab dem 14. Juli 2018, dem Datum der Einberufung der Wahlkollegien, sind sie zur Einhaltung der Regeln über die Wahlausgaben und die Wahlwerbung gezwungen.

Falls sie diese Verteilung dennoch nach dem 14. Juli fortsetzen, setzen sie sich einer Geldbuße zwischen 26 und 200 Euro aufgrund von Wahlkorruption aus.

43. Besteht eine Unvereinbarkeit zwischen der Funktion des Gewerkschaftsvertreters und des Gemeinderatsmitglieds?

Nein, außer wenn der betreffende Gewerkschaftsvertreter einen der Unvereinbarkeit unterliegenden Beruf ausübt (z. B. Mitglied des Gemeindepersonals).

44. Muss der Zeuge Wähler in der Gemeinde sein?

Ja.

45. Können die Kandidaten als Zeugen bei den Vorgängen der Wahlbüros anwesend sein?

Ja, sofern die unterzeichnenden Wähler nicht ihre Absicht bekundet haben, diese Aufgabe zu übernehmen. In diesem Fall kann die Bezeichnung eines Kandidaten für nichtig erklärt werden.