Um für die Gemeindewahlen vom 14. Oktober 2018 vorgeschlagen zu werden, müssen Sie Ihre Kandidatur beim Vorsitzenden Ihres Gemeindevorstands registrieren. Dieser wird vom Vorsitzenden des Gerichts erster Instanz in den Monaten vor den Wahlen bezeichnet. Sie reichen beim Vorsitzenden des Gemeindevorstands einen Kandidatenvorschlag sowie eine Reihe an Erklärungen ein, die durch den Kodex der lokalen Demokratie vorgeschrieben sind.
Diese Registrierung findet am Donnerstag, den 13. September, und Freitag, den 14. September, statt.
Sie können dort eine vollständige (die Anzahl der Kandidaten entspricht der Anzahl der zu besetzenden Mandate) oder unvollständige Liste vorschlagen. Die Listen mit mehr als einem Kandidaten haben den Vorschriften über die Parität der Geschlechter zu genügen.
Die Wahlperiode beginnt am 14. Juli 2018. Ab diesem Datum sind die Parteien, die bei den Wahlen Listen vorschlagen, zur Einhaltung bestimmter Regeln für Werbung und Bekanntmachung verpflichtet, d.h. die Regeln für Wahlwerbung und Wahlausgaben.
Vor diesem Datum haben die Parteien Zeit, eine Wahlkampagne, im Allgemeinen auf der Grundlage eines Programms, zu eröffnen.