Der 14. Oktober 2018: ein bedeutender Tag im öffentlichen Leben Belgiens

An diesem Sonntag werden alle Wahlberechtigten – jeder Belgier sowie die EU- und Nicht-EU-Bürger, die sich als Wähler eingetragen haben – dazu aufgefordert, ihre Stimme abzugeben, um die Gemeinde- und Provinzialräte zu erneuern.

Die lokale Ebene wird in Belgien in Form einer repräsentativen Demokratie verwaltet. Dies bedeutet, dass in regelmäßigen Zeitabständen die wahlberechtigten Bürger direkt ihre Vertreter in die verschiedenen Räte entsenden.

Finden sich in einem solchen Rat ausreichend viele Vertreter zusammen, um eine Mehrheit (50 % + 1) zu bilden, können diese die Entscheidungsmacht für sich beanspruchen. Die Vertreter der Mehrheit bestimmen ihrerseits ebenfalls mehrere Personen aus ihren Reihen, die sie mit der tagtäglichen Verwaltung der Gemeinde oder der Provinz beauftragen. Diese Personen bilden dann das Gemeinde- oder Provinzkollegium. Vorsitzender des Gemeindekollegiums – und somit „Oberhaupt“ der Gemeinde – ist der Bürgermeister.

Faire Wahlen

Das geltende Wahlsystem sorgt dafür, dass dieser Vorgang in einer fairen Weise erfolgt. Hierfür legt die belgische Gesetzgebung – insbesondere die Verfassung – einige Grundsätze fest:

  • Es gilt das allgemeine Wahlrecht – Dies bedeutet, dass jeder Bürger gleich welchen Geschlechts oder welcher Herkunft, der gewisse Mindestbedingungen erfüllt (wie z. B. das Alter von 18 Jahren erreicht haben), zur Wahl zugelassen ist.
  • Die Wahl findet verhältnismäßig statt – Ein besonderer Schlüssel - das sogenannte D’Hondt-System - sieht vor, dass die Anzahl Sitze in einem Rat genau im Verhältnis zu den abgegebenen Stimmen steht.
  • Jeder Wähler verfügt über eine Stimme – Somit hat die abgegebene Stimme eines jeden Bürgers denselben Wert.
  • Die Wahl ist frei – Der Bürger kann selbst entscheiden, welcher Liste oder welchem Kandidaten er seine Stimme gibt.
  • Die Wahl ist geheim – Nur so kann gesichert werden, dass jeder Bürger nach bestem Wissen und Gewissen und frei von Zwängen oder Beeinflussungen seine Entscheidung trifft.
  • In Belgien herrscht Wahlpflicht – Die Bürger sind gesetzlich verpflichtet, am Wahltag in dem Wahllokal vorstellig zu werden, das ihnen zugewiesen wurde.

Transparente Wahlen

In einer Demokratie ist es nicht nur erforderlich, dass eine Wahl stattfindet, sondern auch dass sie in einer transparenten Weise abgehalten wird. Daher gibt es ein Sachverständigenkollegium, das aus unabhängigen Personen zusammengesetzt ist. Sein Auftrag: den korrekten Ablauf der Wahlen kontrollieren. Die Feststellungen und Bemerkungen dieses Kollegiums fließen in einen Bericht ein, der dem Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft nach den Wahlen übermittelt wird.

Mit dem gleichen Ziel werden unmittelbar nach der Wahl die sogenannten Quellcodes der im Rahmen der Wahlen verwendeten Computer-Programme veröffentlicht. Anhand dieser Angaben sollen die Bürger feststellen können, dass das elektronische Wahlsystem mit Papierbescheinigung ohne Fehler oder Verfälschungen funktioniert.

Welche Rolle spielt die Deutschsprachige Gemeinschaft?

Ursprünglich hielt die Nationalbehörde die Gemeinde- und Provinzwahlen ab. Im Jahr 2001 erhielten jedoch die Regionen im Rahmen der sogenannten 5. Staatsreform (oder „Lambermont-Abkommen“) die Zuständigkeit über die Gemeinde- und Provinzgesetzgebung. Flandern, Wallonie und Brüssel sind seitdem dafür zuständig, die Wahlen auf lokaler Ebene zu organisieren.

Im Jahr 2015 wurde die genannte Zuständigkeit für die 9 Gemeinden des deutschen Sprachgebiets – Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach, Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren und St. Vith – von der Wallonischen Region an die Deutschsprachige Gemeinschaft weiter übertragen. Somit ist seitdem die Deutschsprachige Gemeinschaft dafür verantwortlich, Gemeindewahlen in Ostbelgien zu organisieren.

Die Organisation der am selben Tag stattfindenden Provinzialratswahl bleibt in den Händen der Wallonischen Region. Damit dies in einer stimmigen Weise erfolgt, haben die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Wallonische Region am 13. Juli 2017 ein Zusammenarbeitsabkommen abgeschlossen.

Konkret bedeutet die Organisation der Wahl für die Deutschsprachige Gemeinschaft, dass sie zunächst den gesetzlichen Rahmen bestimmt. Weiterhin sorgt sie in Zusammenarbeit mit den sogenannten Wahloperatoren für einen guten Ablauf der Wahl. Sie sensibilisiert die Bürger, verbreitet Informationen zum Wahlablauf und leistet technische Unterstützung.