Der 13. Oktober 2024: ein bedeutender Tag im öffentlichen Leben Belgiens

Sie sind 18 Jahre alt? Sie besitzen die belgische Nationalität oder, falls nicht, haben sich bei Ihrer Gemeinde als Wählerin oder Wähler eintragen lassen? Dann sind Sie am 13. Oktober 2024 als wahlberechtigte Person dazu aufgefordert, ihre Stimme abzugeben, um die Gemeinde- und Provinzialräte zu erneuern. 

Repräsentative Demokratie

Nach dieser Form werden die Gemeinden in Belgien verwaltet. Dies bedeutet, dass in regelmäßigen Zeitabständen die Wahlberechtigten direkt ihre Vertreterinnen und Vertreter in die verschiedenen Räte entsenden.

Finden sich in einem solchen Rat ausreichend Menschen zusammen, um eine Mehrheit (50 % + 1) zu bilden, können diese die Entscheidungsmacht für sich beanspruchen. Die Mehrheit ihrerseits bestimmt mehrere Personen aus ihren Reihen, die sie mit der tagtäglichen Verwaltung der Gemeinde oder der Provinz beauftragen. Diese bilden dann das Gemeinde- oder Provinzkollegium. Den Vorsitz im Gemeindekollegium führt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, quasi als „Oberhaupt“ der Gemeinde.

Faire Wahlen

Das geltende Wahlsystem sorgt dafür, dass dieser Vorgang fair verläuft. Hierfür legt die belgische Gesetzgebung – insbesondere die Verfassung – einige Grundsätze fest: 

  • Es gilt das allgemeine Wahlrecht: Unabhängig von Geschlecht und Herkunft ist jede Person zur Wahl zugelassen, insofern sie gewisse Mindestbedingungen erfüllt (beispielsweise Volljährigkeit). 

  • Die Wahl findet verhältnismäßig statt: Ein besonderer Schlüssel - das sogenannte D’Hondt-System - sieht vor, dass die Anzahl Sitze in einem Rat genau im Verhältnis zu den abgegebenen Stimmen steht. 

  • Jede wahlberechtigte Person verfügt über eine Stimme: Somit hat jede abgegebene Stimme denselben Wert. 

  • Die Wahl ist frei: Die wahlberechtige Person kann selbst entscheiden, welcher Liste oder Person sie ihre Stimme gibt. 

  • Die Wahl ist geheim: Nur so kann gesichert werden, dass jeder wahlberechtigte Mensch nach bestem Wissen und Gewissen und frei von Zwängen oder Beeinflussungen entscheidet. 

  • In Belgien herrscht Wahlpflicht: Wer die belgische Nationalität besitzt, ist gesetzlich verpflichtet, am Wahltag in dem Wahllokal vorstellig zu werden, das ihr oder ihm zugewiesen wurde. 

Transparente Wahlen

In einer Demokratie ist es nicht nur erforderlich, dass eine Wahl stattfindet, sondern auch dass sie transparent abgehalten wird. Daher gibt es ein Sachverständigenkollegium, das sich aus unabhängigen Personen zusammensetzt. Sein Auftrag: den korrekten Ablauf der Wahlen kontrollieren. Die Feststellungen und Bemerkungen dieses Kollegiums fließen in einen Bericht ein, der nach den Wahlen ans Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft geht. 

Mit dem gleichen Ziel werden unmittelbar nach der Wahl die sogenannten Quellcodes der Computer-Programme, die man für die Wahlen nutzt, veröffentlicht. So soll die Bevölkerung feststellen können, dass das elektronische Wahlsystem mit Papierbescheinigung ohne Fehler oder Verfälschungen funktioniert. 

Rolle der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Ursprünglich hielt die Nationalbehörde die Gemeinde- und Provinzwahlen ab. Im Jahr 2001 erhielten jedoch die Regionen über die sogenannte 5. Staatsreform (oder „Lambermont-Abkommen“) die Zuständigkeit über die Gemeinde- und Provinzgesetzgebung. Flandern, Wallonie und Brüssel sind seitdem dafür zuständig, die Wahlen auf lokaler Ebene zu organisieren. 

Im Jahr 2015 ging diese Zuständigkeit für die 9 Gemeinden des deutschen Sprachgebiets – Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach, Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren und St. Vith – von der Wallonischen Region an die Deutschsprachige Gemeinschaft. Somit ist seitdem die Deutschsprachige Gemeinschaft dafür verantwortlich, Gemeindewahlen in Ostbelgien zu organisieren. 

Die Wallonische Region bleibt dafür zuständig, die zeitgleich stattfindenden Provinzialratswahlen zu organisieren. Damit dies in einer stimmigen Weise erfolgt, haben die Deutschsprachige Gemeinschaft und die Wallonische Region ein Zusammenarbeitsabkommen abgeschlossen. 

Konkret bedeutet die Organisation der Wahl für die Deutschsprachige Gemeinschaft, dass sie zunächst den gesetzlichen Rahmen bestimmt. Weiterhin sorgt sie in Zusammenarbeit mit den sogenannten Wahloperatoren für einen guten Ablauf der Wahl. Sie sensibilisiert die Bürger, verbreitet Informationen zum Wahlablauf und leistet technische Unterstützung.