Wahlausgaben Wie viel Listen und Kandidaten ausgeben dürfen Es gibt Höchstgrenzen für Wahlausgaben. Hier erfahren Sie, wie viel Geld eine Liste/ein Kandidat in ihrer/seiner Gemeinde in Wahlwerbung investieren darf. Die Anzahl der in jedem Wahlkreis eingetragenen Wählenden entscheidet darüber, welche Beträge maximal für Wahlwerbung ausgegeben werden dürfen. Die Tranchen, nach denen diese Pauschalbeträge festgelegt werden, sind gesetzlich verankert. Seit dem 1. August stehen die Wählerregister für die diesjährigen Gemeindewahlen. Auf dieser Basis konnten die maximalen Beträge berechnet werden. Diese sehen folgendermaßen aus: Gemeinde Anzahl eingetragene Wähler Höchstbetrag pro Liste Höchstbetrag pro Kandidat Amel 4.245 6.269,50 EUR 1.250 EUR Büllingen 4.130 6.143,00 EUR 1.250 EUR Burg-Reuland 2.878 4.765,80 EUR 1.250 EUR Bütgenbach 4.274 6.301,4 EUR 1.250 EUR Eupen 13.580 14.680,00 EUR 1.250 EUR Kelmis 5.905 7.824,00 EUR 1.250 EUR Lontzen 3.929 5.921,90 EUR 1.250 EUR Raeren 5.238 7.290,40 EUR 1.250 EUR St. Vith 7.403 9.022,4 EUR 1.250 EUR Was genau fällt unter Wahlausgaben? Als Wahlausgaben gelten alle Ausgaben und finanziellen Verpflichtungen für Wort- und Tonmitteilungen bzw. schriftliche und visuelle Mitteilungen die dazu bestimmt sind, die Ergebnisse einer politischen Partei, einer Liste und ihrer Kandidaten positiv zu beeinflussen die in den drei Monaten vor der Wahl erfolgen. Sie treten bei den Gemeinde- UND Provinzwahlen an? Dann nutzen Listen/Kandidierende ausschließlich die Formulare der Wallonischen Region, um die Erklärungen der gemachten Wahlausgaben und über den Ursprung der Geldmittel abzugeben. Und was ist nicht erlaubte Wahlwerbung? Während drei Monaten vor der Wahl ist es den Parteien, Listen und Kandidierenden verboten: Geschenke oder Gadgets zu verteilen oder zu verkaufen kommerzielle Telefonkampagnen zu organisieren Werbespots im Radio, Fernsehen oder Kino auszustrahlen kommerzielle Werbetafeln bzw. -plakate zu benutzen nichtkommerzielle Werbetafeln bzw. -plakate über 4 m² zu benutzen Demnach dauert die Kontrollperiode für die Gemeinde- und Provinzialratswahlen vom 13. Juli bis zum 13. Oktober 2024. Wie die Wahlausgaben kontrolliert werden, wozu die Kandidaten und Listen sich verpflichten, erfahren Sie im weiterführenden Artikel. Alle Wahlen-News