Kreuzchen im Kalender

Gemeinderatswahlen 2024: Merken Sie sich den 13. Oktober vor!

Dann geben Sie in einer der 581 belgischen Gemeinden Ihre Stimme ab, um die Gemeinderäte neu zu besetzen. Aber was genau macht eine Gemeinde? Wo liegt der Unterschied zwischen Gemeinderat und -kollegium? Und wie bilden sich diese Gremien überhaupt?

Nah an Bürgerin und Bürger

Die Gemeinden sind die kleinste Unterteilung des Landes. Traditionell verfügen sie über eine große Autonomie und sind u. a. zuständig für

  • Auf einem Post-it steht Save-the-date.
    Wahrung der öffentlichen Ordnung
  • lokale Polizei
  • Standes- und Bevölkerungsregister
  • Ausstellung von Städtebaugenehmigungen
  • Unterhalt des kommunalen Wegenetzes
  • Aufsicht über die öffentlichen Sozialhilfezentren (ÖSHZ)
  • Initiativen in den Bereichen Unterricht, Kultur, Sport usw.

In jeder Gemeinde gibt es einen Gemeinderat und ein Gemeindekollegium, die ihre Entscheidungen demokratisch treffen:

  • Der Gemeinderat ist die Versammlung der gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde. Er regelt grundsätzlich alle Angelegenheiten, die die Gemeinde betreffen: Haushalt, Gemeindesteuern, Gemeinde- oder Polizeiverordnungen. Er berät ebenfalls über jede andere Angelegenheit, die die übergeordneten Behörden ihm vorlegen.
  • Das Gemeindekollegium ist das Exekutiv-Organ der Gemeinde. Es setzt sich aus der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und mehreren Schöffinnen und Schöffen zusammen. Es ist für die tägliche Verwaltung der Gemeinde zuständig und führt die Gemeinderatsbeschlüsse aus.

Die Gemeinden unterliegen der Aufsicht der Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft.

Gemeinderäte erneuern

Die Gemeinderäte werden alle sechs Jahre am zweiten Sonntag im Oktober vollständig neu besetzt. Die wahlberichtigten Personen in der Gemeinde wählen die Mitglieder des Gemeinderats direkt.

Zur Wahl stehen alle Personen, die die Bedingungen zur Wählbarkeit erfüllen und ordnungsgemäß als Kandidatinnen und Kandidaten aufgestellt wurden.

Die Anzahl Ratsmitglieder steht im Verhältnis zur Bevölkerungszahl der jeweiligen Gemeinde (Stand 1. Januar 2024).

Gemeinde Anzahl Ratsmitglieder
Amel 17
Büllingen 17
Burg-Reuland 13
Bütgenbach 17
Eupen 27
Kelmis 21
Lontzen 17
Raeren 21
St. Vith 21

Gemeindekollegium bilden

Innerhalb von drei Monaten - ab dem Datum, an dem die Wahlen für gültig erklärt werden - verabschiedet der Rat ein Mehrheitsabkommen. Dieses Abkommen schlägt vor, wer das Gemeindekollegium bildet.

Auch die Anzahl Schöffinnen und Schöffen steht im Verhältnis zur Bevölkerungszahl der jeweiligen Gemeinde (Stand 1. Januar 2024).

Gemeinde Anzahl Schöffen
Amel 4
Büllingen 4
Burg-Reuland 3
Bütgenbach 4
Eupen 6
Kelmis 5
Lontzen 4
Raeren 5
St. Vith 5

Seit dem 1. Januar 2015 ist die Deutschsprachige Gemeinschaft dafür zuständig, die Wahl der Gemeinde-Organe in ihrem Befugnisbereich auszurichten. In den anderen Landesteilen sind die Regionen – Flandern, Wallonie und Brüssel – hierfür verantwortlich.